Am 1. 2. 2023 wurde im Nationalrat das Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) auf Basis eines Initiativantrags (3087/A BlgNR 27. GP ) beschlossen. Die Beschlussfassung im Bundesrat erfolgte am 16. 2. 2023. Wesentlicher Inhalt des HSchG ist die Festlegung von Mindestanforderungen an das Verfahren und den Schutz bestimmter Personen bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen iZm der Tätigkeit eines Rechtsträgers des privaten oder des öffentlichen Sektors. Das HSchG tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen neuen gesetzlichen Vorgaben im Überblick dargestellt werden.

