Dass Zahlungen aus Vorjahren bedingt durch eine ausländische Tätigkeit in dem Land der Versteuerung zu unterwerfen sind, wo diese verdient wurden, entspricht dem Kern des Kausalitätsprinzips. Wie sich das Kausalitätsprinzip iZm einem Progressionsvorbehalt verhält, hatte das BFG zu beurteilen (BFG 27. 9. 2022, RV/7102144/2021).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

