Berufskrankheiten begründen Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung (zB Zuerkennung einer Versehrtenrente). Insbesondere bei Auftreten von Long-COVID wirft dies daher die Frage auf, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Qualifikation einer Infektion mit COVID-19 als Berufskrankheit in Frage kommt. Dazu liegt nunmehr auch Rechtsprechung des OGH vor (OGH 22. 11. 2022, 10 ObS 132/22t).

