Einen besonderen Fall in Verbindung mit Homeoffice hatte der VwGH (12. 5. 2022, Ra 2021/13/0042) zu beurteilen. Ein Schweizer Richter erbrachte seine richterliche Tätigkeit zu einem großen Teil in seinem Homeoffice in Österreich. Über die Frage, in welchem Staat das Besteuerungsrecht ausgeübt und wie Doppelbesteuerung vermieden werden soll, entbrannte ein Streit, den das Höchstgericht zu entscheiden hatte.

