In der Entscheidung vom 19. 10. 2023, Lufthansa City Line, C-660/20, wurden dem EuGH vom deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG) Auslegungsfragen zur Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vor dem Hintergrund einer möglichen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten vorgelegt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

