Die Rechtsgeschäftslehre ist einer der Grundpfeiler des bürgerlichen Rechts. Sie beschäftigt sich mit der Frage, wie Rechtsgeschäfte zustande kommen und welche Bedeutung ihnen zukommt. Im Arbeitsrecht spielt sie nicht nur beim Abschluss des Arbeitsvertrags eine Rolle, sondern auch bei zahlreichen anderen Ereignissen, die im Zuge eines Arbeitsverhältnisses eine rechtliche Bedeutung haben können. Die folgende Darstellung soll einen ersten Überblick bieten.

