Im September 2023 beschloss der Nationalrat Änderungen im FamZeitbG und im KBGG (2181 BlgNR 27. GP ; BGBl I 2023/115, ausgegeben am 12. 10. 2023). Die meisten dieser Änderungen gelten für Geburten nach dem 31. 10. 2023, teilweise kommt ihnen aber auch rückwirkende Geltung zu. Die Neuerungen werden hier überblicksweise vorgestellt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

