Nach Ablauf der Übergangsphasen der COVID-19-Kurzarbeit mit Ende September 2023 wird das Instrument der Kurzarbeit weiterhin beibehalten, aber inhaltlich umgestaltet. Anknüpfungspunkt bilden dabei die vor Einführung der COVID-19-Kurzarbeit geltenden Regelungen. Im Folgenden werden die wesentlichen Grundzüge der ab Oktober 2023 maßgebenden Rahmenbedingungen dargestellt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

