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Kurzarbeit ab Oktober 2023

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2023, 2 - 5 Heft 10 v. 10.10.2023

Nach Ablauf der Übergangsphasen der COVID-19-Kurzarbeit mit Ende September 2023 wird das Instrument der Kurzarbeit weiterhin beibehalten, aber inhaltlich umgestaltet. Anknüpfungspunkt bilden dabei die vor Einführung der COVID-19-Kurzarbeit geltenden Regelungen. Im Folgenden werden die wesentlichen Grundzüge der ab Oktober 2023 maßgebenden Rahmenbedingungen dargestellt.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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