Das mobile Arbeiten, insbesondere aus dem Homeoffice, hat sich verstärkt als „new normal“ etabliert und gewinnt im nationalen sowie internationalen Steuerrecht an Dynamik. Am 7. 7. 2023 veröffentlichte das BMF die EAS-Auskunft 3445 zur (Homeoffice-)Betriebsstättenthematik. Darin sieht das BMF das Nicht-Verlangen der Homeoffice-Nutzung seitens des Arbeitgebers als eigenes Ausschlusskriterium im Hinblick auf die Begründung einer österreichischen Homeoffice-Betriebsstätte. Für den Nachweis legt das BMF hingegen einen strengen Maßstab an.

