Abgeführte Steuern müssen im jeweiligen DBA-relevanten Staat abgeführt werden, um im Inland angerechnet zu werden; widrigenfalls drohen verfahrensrechtliche Herausforderungen im Ausland, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In diesem Fall (VwGH 8. 3. 2022, Ra 2020/15/0010) wurde auch die verfahrensrechtliche Frage behandelt, welchen Wert anonyme Anzeigen und Aussagen im Verfahren haben.

