Für manche Steuerpflichtige ist ein Progressionsvorbehalt nicht nachvollziehbar und erscheint unfair. Immer wieder versuchen Steuerpflichtige daher, Bescheide aufgrund einer vermeintlichen Doppelbesteuerung zu bekämpfen. Wie ein Erkenntnis des BFG (26. 11. 2021, RV/3100804/2020) zeigt, scheint jedoch die Anwendung der DBA auf Behördenseite nicht immer klar.

