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Kurzarbeit ab Juli 2022

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2022, 3 - 8 Heft 7 und 8 v. 10.7.2022

Kurzarbeit wird seit Juli 2022 in einem geänderten Rahmen durchgeführt. Obwohl etliche Punkte unverändert bleiben, wird der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe im Vergleich zu bisher deutlich eingeschränkt. Insbesondere stellen die Auswirkungen von COVID-19 nicht mehr automatisch wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Kurzarbeit rechtfertigen, dar.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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