Seit dem Jahr 2019 werden Familienleistungen (Familienbeihilfe, Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus) entsprechend dem allgemeinen Preisniveau im Wohnmitgliedstaat indexiert, wenn die den Bezug vermittelnden Kinder nicht in Österreich leben.

