Um Erleichterungen für Sachverhalte zu schaffen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zu steuerrechtlich nicht gewünschten Konsequenzen führen würden, haben Österreich und Deutschland eine Konsultationsvereinbarung geschlossen. Gemäß Mitteilung des BMF (Erlass des BMF vom 30. 3. 2022, 2022-0.232.980, BMF-AV 2022/41) wird diese Vereinfachung mit 30. 6. 2022 auslaufen.

