Der VwGH hat die bislang praktizierte Berechnung des Altersteilzeitgeldes teilweise für gesetzwidrig erachtet (vgl Gerhartl, Berechnung des Lohnausgleichs bei Altersteilzeit, PV-Info 3/2022, Seite 17 ff). Das AMS hat daraufhin in Abstimmung mit dem BMA eine umfangreiche Berechnungsunterlage erstellt, die hier auszugsweise wiedergegeben wird (die Ausführungen gelten ebenso für eine Teilpension gemäß § 27a AlVG).

