Der Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für einen durch eine Absonderungsmaßnahme nach dem EpiG erlittenen Verdienstentgang ist nach dem EFZG zu bemessen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die nicht dem EFZG unterliegen. Es ist daher auch in diesen Fällen der Entgeltbegriff des EFZG heranzuziehen (OGH 25. 11. 2021, 9 ObA 99/21f).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

