Im Zentrum dieser Entscheidung stand die immer wiederkehrende Frage der abkommensrechtlichen Einordnung von Einkünften eines Verwaltungsrats einer Schweizer AG. Die Abgrenzung des dabei maßgeblichen Kriteriums „überwachende versus leitende Funktion“ gestaltet sich in der Praxis vielfach schwierig. Das BFG hat hierzu entsprechende Anhaltspunkte dargelegt (BFG 5. 11. 2021, RV/5101315/2019).

