Die Frage, ob Arbeitgeber in Europa das Tragen von Kopftüchern verbieten können, hat die Gerichte bereits in der Vergangenheit beschäftigt. In den neuesten Entscheidungen des EuGH wird erfreulich klar, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine zulässige Einführung eines „Kopftuchverbots“ bzw eines Neutralitätsgebots im Unternehmen zu gewährleisten.

