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Änderung der Höhe der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtMonika LL.M. KuneschPV-Info 2022, 6 Heft 11 v. 10.11.2022

Der Gesetzgeber hat nunmehr in Reaktion auf die Judikatur des EuGH vom 25. 11. 2021, job medium, C-233/20, den Entfall der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt auf die fünfte und sechste Urlaubswoche aus dem laufenden Urlaubsjahr beschränkt (BGBl I 2022/167, ausgegeben am 31. 10. 2022).

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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