Die Sonderbetreuungszeit ist über den Sommer 2022 ausgelaufen. Durch Änderung des AVRAG (BGBl I 2022/162, ausgegeben am 27. 10. 2022) wird sie rückwirkend ab 5. 9. 2022 (vorläufig) bis Ende 2022 neuerlich implementiert. Dabei handelt es sich mittlerweile bereits um die Phase 7 der Sonderbetreuungszeit.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

