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Sonderbetreuungszeit – Phase 7

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2022, 4 - 5 Heft 11 v. 10.11.2022

Die Sonderbetreuungszeit ist über den Sommer 2022 ausgelaufen. Durch Änderung des AVRAG (BGBl I 2022/162, ausgegeben am 27. 10. 2022) wird sie rückwirkend ab 5. 9. 2022 (vorläufig) bis Ende 2022 neuerlich implementiert. Dabei handelt es sich mittlerweile bereits um die Phase 7 der Sonderbetreuungszeit.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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