Zur Geltendmachung von Kosten doppelter Haushaltsführung hatte der VwGH (5. 2. 2021, Ra 2019/13/0061) zu beurteilen, ob die Hausstanddefinition gemäß § 4 Abs 2 PendlerVO heranzuziehen ist. Das Höchstgericht hat dies verneint und geht von einer eigenständigen Definition des Wohnsitzes aus.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

