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„Öffi-Ticket“: Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAlexandra PlatzerPV-Info 2021, 1 - 9 Heft 6 v. 10.6.2021

Die Verhandlungen zwischen Verkehrsministerium und Landeshauptleuten zum 1-2-3-Klimaticket, einer österreichweiten Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel, sind zwar noch nicht abgeschlossen, aber steuerrechtlich wurden die Weichen für die Unterstützung eines Umstiegs auf den öffentlichen Verkehr bereits gestellt: Ab 1. 7. 2021 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel nicht steuerbar ersetzen, sofern dieses Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist (§ 26 Z 5 EStG idF BGBl I 2021/18, ausgegeben am 7. 1. 2021). Die Neuregelung kommt für Ticketkäufe oder Verlängerungen des Gültigkeitszeitraums von Tickets nach dem 30. 6. 2021 zur Anwendung (§ 124b Z 370 EStG). Anders als beim schon bisher begünstigten „Jobticket“ ist es nicht mehr erforderlich, dass der Arbeitgeber eine Streckenkarte für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung erwirbt oder dass die Rechnung auf den Arbeitgeber lauten muss. Es wird also für Unternehmen leichter administrierbar, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch ihre Arbeitnehmer zu unterstützen. Eine Entbürokratisierung ist aber nur teilweise gelungen: Sozialversicherungsrechtlich können weiterhin nur die Kosten für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte beitragsfrei ersetzt werden. Um eine Einzelbeurteilung für jeden einzelnen Arbeitnehmer kommt man daher nicht herum.

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