In der jüngsten Vergangenheit hatte sich das BFG gleich zweimal mit der sogenannten „Tie-Breaker-Regelung“ zu befassen, jener DBA-Norm, die die Kriterien für die Bestimmung des für die Zuteilung der Besteuerungsrechte so maßgeblichen „Ansässigkeitsstaates“ beinhaltet. Trotz der zeitlichen Nähe der beiden Judikate ist die Herangehensweise jeweils unterschiedlich, wenn auch im Ergebnis letztlich in beiden Fällen zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden wurde.

