Das AlVG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den zeitlich befristeten Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung trotz Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension. Der VwGH hat nunmehr wichtige Klärungen zur Auslegung dieser Bestimmung vorgenommen (VwGH 9. 12. 2020, Ro 2019/08/0012).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

