In der PV-Info 5/2019 (siehe Seebacher, Sachbezug für Arbeitnehmer von Kfz-Händlern bei Verwendung von Vorführkraftfahrzeugen, PV-Info 5/2019, Seite 16) wurde anlässlich des Erkenntnisses des VwGH vom 21. 11. 2018, Ro 2016/13/0013, das Thema Sachbezug für Arbeitnehmer von Kfz-Händlern bei Verwendung von Vorführ-Kfz für Privatfahrten näher beleuchtet. Ua wurde darauf hingewiesen, dass gegen das Erkenntnis des BFG vom 9. 1. 2019, RV/7105892/2018, im fortgesetzten Verfahren eine Revision (Amtsrevision) eingebracht wurde. Diese wurde nunmehr vom VwGH mit Beschluss vom 22. 1. 2021, Ra 2019/13/0023, zurückgewiesen.

