Unterliegt ein Arbeitnehmer mehreren Kündigungsschutzbestimmungen, sind alle Schutzmaßnahmen zu beachten. Wurde gegenüber einem begünstigten Behinderten ein Kündigungsverzicht abgegeben, ist der Arbeitnehmer daher auch dann nicht kündbar, wenn ein Kündigungsgrund iSd BEinstG vorliegt (VwGH 5. 11. 2020, Ra 2018/11/0153).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

