Die Sonderbetreuungszeit wurde per November 2020 auf eine neue rechtliche Basis gestellt und unter bestimmten Voraussetzungen als Rechtsanspruch ausgestaltet. Bei Fehlen eines Anspruches kann Sonderbetreuungszeit vereinbart werden. Im Folgenden soll die aktuelle Rechtslage näher erläutert werden.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

