Dieser Beitrag behandelt die mit 1. 1. 2022 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, die durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2021/436, ausgegeben am 20. 10. 2021, erfolgte.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

