Anfang November wurde der Begutachtungsentwurf zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 in drei Teilen veröffentlicht. Folgende Maßnahmen sind geplant:
Das neue Jahr verspricht Aufrollungen und viel Abwechslung bei den Effektivtabellen: Die Lohn- und Einkommensteuer soll ab 1.

