Das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe setzt die rechtzeitigen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und deren Nachweis durch Vorlage der entsprechenden Untersuchungsbestätigungen voraus. Anspruch in voller Höhe besteht trotzdem, wenn die Gründe für eine verspätete Untersuchung nicht von den Eltern zu vertreten sind. Ob ein solcher Grund vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung und kann normalerweise nicht mehr vor dem OGH behandelt werden. In Ausnahmefällen schreitet der OGH jedoch korrigierend ein (OGH 22. 6. 2021, 10 ObS 75/21h).

