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(Homeoffice-)Betriebsstätte bei Hilfstätigkeiten im Konzern (EAS 3432 vom 1. 6. 2021)

PV InternationalSteuerrechtMartin Jann, Nikola BreinhölderPV-Info 2021, 27 - 28 Heft 10 v. 10.10.2021

Das Arbeiten aus dem Homeoffice wird auch in Zeiten der Lockerung der COVID-19-Einschränkungen immer öfter genutzt. Bevor Arbeitgeber dem Wunsch der Mitarbeiter nach (mehr) Homeoffice-Tagen entsprechen, sollte vorab genau überprüft werden, welche steuerrechtlichen Auswirkungen sich für den Arbeitgeber aus dieser auf den ersten Blick unwesentlichen Set-up-Anpassung ergeben können. In seiner jüngsten EAS-Auskunft 3432 zur (Homeoffice-)Betriebsstättenthematik stellte das BMF klar, dass bereits ein einzelner Arbeitnehmer im (österreichischen) Homeoffice, der regelmäßig nur untergeordnete oder gar administrative Leistungen für andere (Konzern-)Unternehmen erbringt, dadurch für seinen ausländischen Arbeitgeber eine Betriebsstätte begründen kann.

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