Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen COVID-Test des Arbeitnehmers, ist dies nach § 3 Abs 1 Z 13 EStG als steuerfrei anzuerkennen (analog zu Impfungen). Hinsichtlich allfälliger Kostentragungen für Familienmitglieder des Arbeitnehmers liegt ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

