Aufgrund der negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden Restrukturierungen und damit auch Sozialpläne an Relevanz gewinnen. Angesichts der jüngsten BFG Judikatur (BFG 8. 4. 2020, RV/7100845/2020) müssen Arbeitgeber bei der Kalkulation der Finanzierbarkeit von Sozialplänen künftig berücksichtigen, dass die typischerweise wesentlichste Komponente, nämlich freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer im System der Abfertigung neu, steuerrechtlich zur Gänze nicht abzugsfähig sein könnte. Ordentliche Revision beim VwGH wurde erhoben.

