Durch BGBl I 71/2020 und 72/2020, jeweils ausgegeben am 24. 7. 2020, wurden unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für von der COVID-19-Krise betroffene Personen vorgesehen. Diese Änderungen betreffen auch – für Arbeitslose bzw Arbeitnehmer maßgebliche – Regelungen im AlVG, AVRAG und AMSG. Bei der Darstellung werden auch Durchführungsweisungen des BMAFJ berücksichtigt.

