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Grenzüberschreitende Sachverhalte – umfassender Vorrang des Abkommensrechts gegenüber dem innerstaatlichen Sozialversicherungsrecht

PV InternationalSteuerrechtAlfred ShubshizkyPV-Info 2020, 55 - 56 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Das ASVG enthält eine Sonderregelung, wonach bei Personen, die im Rahmen bewilligungspflichtiger Überlassungen bei einem inländischen Betrieb beschäftigt werden, von einer Beschäftigung im Inland auszugehen und in diesem Fall der inländische Beschäftiger als Dienstgeber anzusehen ist. Der VwGH hat dazu klargestellt, dass diese Bestimmungen bei Überlassungen aus dem EWR nicht zum Tragen kommen können. Generell sind die Regelungen des ASVG nur dann anzuwenden, wenn sie nicht durch die für internationale Sachverhalte vorrangig zu beachtenden Bestimmungen über das anzuwendende Recht im Rahmen der VO (EG) 883/2004 bzw der zwischenstaatlichen Abkommen über soziale Sicherheit mit Drittstaaten verdrängt werden (VwGH 29. 1. 2020, Ra 2016/08/0040).

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