Die Voraussetzungen für den Familienzeitbonus müssen an jedem einzelnen Tag zur Gänze erfüllt sein. Kann sich der Vater, zB wegen eigener Erkrankung, nicht um sein in ein Krankenhaus aufgenommenes Kind kümmern, gebührt für den gesamten Zeitraum kein Familienzeitbonus. Die Ausnahmeregelung für ein ins Krankenhaus aufgenommenes Kind ist ausschließlich auf Geburten nach dem 31. 12. 2018 anzuwenden (OGH 19. 11. 2019, 10 ObS 132/19p).

