Endlich ist es so weit! Die rückwirkende Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes (BGBl I 2020/51, ausgegeben am 17. 6. 2020), die KUA-Mindestbruttoentgelttabelle gemäß § 37b Abs 6 AMSG, die geänderte Information des BMF zur Kurzarbeit vom 12. 6. 2020, 2020-0.364.19, und zahlreiche Abstimmrunden mit den Institutionen haben den Weg für die Umsetzung der COVID-19-Kurzarbeit in der Personalverrechnung geebnet. Nachstehend geben wir Ihnen einen kompakten Überblick in Beispielen zur Handhabung der COVID-19-Kurzarbeit in der Personalverrechnung. Weiterführende Beispiele finden Sie im Leitfaden Kurzarbeit auf der Homepage des BMAFJ (https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Kurzarbeit.html ).

