Durch den Neustartbonus sollen Arbeitslose dazu animiert werden, auch (vor allem aufgrund des Beschäftigungsausmaßes) niedriger entlohnte Beschäftigungen anzunehmen. Bei Aufnahme einer derartigen Beschäftigung kann daher eine Beihilfe vom AMS bezogen werden.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

