vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spezialfall: Beitragsgrundlage nach dem GSVG bei abhängiger Beschäftigung im EWR-Ausland

PV internationalSteuerrechtBernd PlaschkaPV-Info 2020, 27 - 28 Heft 6 v. 10.6.2020

Für die Ermittlung der Beitragsgrundlage ist gemäß § 25 Abs 1 GSVG nach im maßgeblichen Jahr 1997 geltender Rechtslage auf das Einkommen des drittvorangegangenen Kalenderjahres abzustellen, und Einkünfte aus einer unselbständigen Tätigkeit in Deutschland sind für die Beitragsbemessung so zu behandeln, als ob es sich um in Österreich erzielte Einkünfte handeln würde (VwGH 9. 1. 2020, Ra 2019/08/0102).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!