vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lektor als freier Dienstnehmer

RechtsprechungSteuerrechtChrista KocherPV-Info 2020, 22 Heft 6 v. 10.6.2020

Ein versehentlich als Dienstvertrag bezeichneter freier Dienstvertrag führt nicht dazu, dass das Vertragsverhältnis umgedeutet und nicht vom tatsächlich Gelebten ausgegangen wird. Arbeitsrechtliche Normen, die den sozial Schwächeren schützen sollen, wie das Verbot von Kettendienstverträgen, sind auf den freien Dienstvertrag nicht analog anwendbar (OGH 18. 11. 2019, 8 ObA 49/19t).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!