Seit der Novelle des AZG per 1. 9. 2018 war umstritten, in welchem Verhältnis kollektivvertragliche Regelungen, die eine Beschränkung der Normalarbeitszeit bei Gleitzeit vorsehen, zu der neuen Ausdehnung auf zwölf Stunden bei Gleitzeit nach § 4b AZG stehen. In der Literatur wurden dazu unterschiedliche Ansichten vertreten. Diese Diskussion wurde nunmehr durch eine Entscheidung des OGH vom 16. 12. 2019, 8 ObA 77/18h, beendet.

