Eine Landwirtschaft und ein nicht zur Pflichtversicherung gemeldeter Landarbeiter standen im Fokus von umfangreichen Erhebungen der Behörden. Ein auf den ersten Blick „eindeutiger“ Sachverhalt entpuppte sich im Verlauf des gesamten Verfahrens zu einem höchst interessanten Fall, in dem zuletzt der VwGH mit Beschluss vom 9. 9. 2019, Ro 2016/08/0009, Aussagen zu einerseits verfahrensrechtlichen Angelegenheiten und andererseits für die Praxis bedeutenden Fragen aus dem Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragsrechts getroffen hat.

