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Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2020

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtRudolf GrafenederPV-Info 2020, 19 - 20 Heft 5 v. 10.5.2020

In der PV-Info 5/2019 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab 1. 5. 2020 wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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