Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBBG) macht es Eltern nicht leicht, ihre Ansprüche durchzusetzen. So überrascht es nicht, dass man Krisenpflegeeltern gleich generell aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten ausschließen wollte. Es bedurfte wieder einer Gesetzesnovellierung, um Krisenpflegeeltern ausdrücklich ab 1. 7. 2018 ins KBGG einzubeziehen. Für jene Krisenpflegeeltern, die ihre schwierige Aufgabe bereits vor diesem Zeitpunkt antraten, musste der OGH wieder einmal entscheidend eingreifen (OGH 13. 9. 2019, 10 ObS 57/19h).

