Die Reform der Sozialversicherungsträger wurde vom VfGH am 13. 12. 2019 als nicht verfassungswidrig gewertet. Die entsprechenden Umsetzungsschritte sind auch bereits auf Schiene; so wurde vom Überleitungsausschuss der ÖGK, der mit der Fusion der Gebiets- und Betriebskrankenkassen zur ÖGK betraut ist, die neue Satzung der ÖGK beschlossen, die neben Organisationsfragen vor allem die Leistungen für die nach dem ASVG Versicherten ganz Österreichs ab 2020 harmonisiert

