Im Laufe der letzten Wochen haben sich noch folgende, für die Personalverrechnung relevante Änderungen für 2020 ergeben:
Senkung des IESG-Zuschlags ab dem Jahr 2020 von 0,35 % auf 0,20 % (BGBl II 2019/356, ausgegeben am 28. 11. 2019).
Erhöhung des Nachtschwerarbeits-Beitrags ab dem Beitragszeitraum Jänner 2020 von 3,4 % auf 3,8 %

