Durch den „Lockdown light“ ab 3. 11. 2020 bzw den verschärften Lockdown ab 17. 11. 2020 entstand wiederum die Notwendigkeit, ua die Bestimmungen der erst kürzlich mit 1. 10. 2020 in Kraft getretenen Sonderbetreuungszeit und Kurzarbeit Phase 3 anzupassen. Sie finden im Folgenden einen Überblick über die entsprechenden (hinsichtlich der Sonderbetreuungszeit noch in Gesetzwerdung befindlichen) Änderungen.

