Urlaub ist die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts. Das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne Bezahlung kann daher nicht als Urlaub angesehen werden (OGH 27. 5. 2020, 8 ObA 40/20w).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

