Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die unter einem Unverbindlichkeitsvorbehalt stehen, können jederzeit reduziert oder eingestellt werden (9 ObA 132/13x).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die unter einem Unverbindlichkeitsvorbehalt stehen, können jederzeit reduziert oder eingestellt werden (9 ObA 132/13x).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
