§ 3 Abs 1 Z 16a EStG; § 49 Abs 1 ASVG; Rz 92f LStR 2002
Während der VfGH festgelegt hatte, dass ortsübliche Trinkgelder steuerfrei sind, entschied der VwGH aktuell, dass ein Fall anders gelagert ist, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Trinkgeld in einer bestimmten Höhe unabhängig von Zuwendungen Dritter garantiert. Der Beitrag fasst die Entwicklung in der Rspr und die Argumente des VwGH zusammen.

